Satteldiebstahl? Hoffentlich gut versichert!

Grundsätzlich gehören Sättel und andere zum Reitsport benötigte Ausrüstungsgegenstände zum Hausrat, es sind Gebrauchs – oder Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Hat der Versicherungsnehmer eine Hausratversicherung abgeschlossen, fallen Sättel und Co. als Teil des Hausrats üblicherweise unter das versicherte Inventar, die Versicherung springt also im Schadensfall ein. Ob sie zahlt, hängt von zwei Faktoren besonders ab: Wie sind die näheren Umstände des Satteldiebstahls und wo wurde der Sattel aufbewahrt?

Diebstahl oder Einbruch: „Was ist passiert?“

Diebstahl (strafrechtlich die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, diese sich oder anderen rechtswidrig zuzueignen) ist nicht gleich Diebstahl – nicht nur strafrechtlich, sondern auch versicherungstechnisch spielen die näheren Umstände eine große Rolle. Ein einfacher Diebstahl liegt beispielsweise vor, wenn Ihnen jemand in einem unbeobachteten Moment die teuren Sporen aus der offenen Putzkiste entwendet. Wird aber die Sattelkammer, der Sattelspind mit Werkzeug aufgebrochen und der darin aufbewahrte Sattel entwendet, spricht man von Einbruchdiebstahl. Und: Werden Sie bedroht oder gar verletzt, um Sie zur Herausgabe eines wertvollen, handpunzierten Sattels zu zwingen, fällt dies unter Raub. Die Hausratversicherung zahlt üblicherweise bei einem einfachen Diebstahl nicht.

Wo und für wie lange lagern Sattel & Zaumzeug?

Versicherungsort ist bei einer Hausratversicherung üblicherweise der Haushalt, dazu gehören die Wohnung des Versicherungsnehmers, aber meist auch gemeinschaftlich genutzte Räume in Mehrfamilienhäusern sowie Nebengebäude oder Garagen. Halten Sie Ihre Pferde beispielsweise im eigenen Stall hinter dem Haus, ist der dort in einer verschlossenen Sattelkammer aufbewahrte Sattel über die Hausratversicherung bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub abgesichert.

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Ganz anders sieht es aus, wenn Sättel längerfristig außerhalb des Haushalts eines Versicherungsnehmers aufbewahrt werden, also etwa in der Sattelkammer eines Reitbetriebs. Wird der Sattel für kurze Zeit, versichert sind meist nur bis zu drei Monate, dort untergebracht – wie bei der Aufstallung eines Pferdes zu Ausbildungszwecken denkbar – so greift bei einem Einbruchdiebstahl die Hausratversicherung. Bei dauerhafter Auslagerung aber – und das ist wohl der Normalfall – zahlt sie nicht. Im Schadensfall bleiben Sie also auf den Kosten sitzen wenn Sie, wie die meisten Reiter, Ihre Ausrüstung im örtlichen Reitverein untergebracht haben.

Versicherungen sind flexibel

Das gestohlene Inventar ist zur Wiederbeschaffung bis zum Neuwert versichert, es werden also die Kosten ersetzt, die bei der Beschaffung gleichwertiger Gegenstände anfallen. Achtung: Manche Versicherungen haben für den Einzelfall auch Höchstgrenzen im Tarif.

So ist es wichtig, dem eigenen Sattel eine dauerhafte Kennzeichnung zu geben, für den Fall, dass er  wieder auftauchen sollte. Auch Fotos von einem besonderen Stück sind hilfreich. So kann bei der Wiederbeschaffung die Art und Qualität des Sattels nachgewiesen werden.

Einige Versicherungsgesellschaften, die sich auf den pferde- oder landwirtschaftlichen Bereich konzentrieren, wie z.B. die Uelzener Versicherungen, bieten  Sonderlösungen speziell für Tierhalter und die Aufbewahrung von Sattel und Zaumzeug an. Hier sollte immer der Versicherungsvertreter vor Ort kontaktiert werden, damit ein individuelles Angebot erstellt werden kann.

Zudem gibt es auf dem Versicherungsmarkt auch die Möglichkeit eine reine Sattelversicherung abzuschließen.

Versichert sind bei der Hausratversicherung außerdem auch manche anderen Kosten, wie sie bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub anfallen können, beispielsweise beschädigte Schlösser, aufgebrochene Türen und durch, mit dem Einbruch verbundenem Vandalismus, entstandene Schäden.

Fazit

Ihre Sättel und andere bewegliche Ausrüstungsgegenstände sind über Ihre Hausratversicherung abgesichert, wenn sie bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet werden und im Haushalt oder einem zum Haushalt gerechneten Raum aufbewahrt wurden oder nur für einen kurzen Zeitraum (üblich sind drei Monate) ausgelagert wurden. Die üblichen Hausratsversicherungen greifen allerdings nicht bei einem einfachen Diebstahl oder dann, wenn die Gegenstände dauerhaft außerhalb des Haushaltes aufbewahrt wurden, also etwa in einer nicht zum Haushalt gehörenden Reitanlage. In diesem Fall sollten Sie Ihre wertvolle Ausrüstung über eine Zusatzversicherung abdecken!

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