Geliehene Anhänger checken!

Leihen zwei Privatleute untereinander einen Pferde-Transporter aus, so muss der Verleiher grundsätzlich nicht haften – es sei denn, er verschweigt vorsätzlich grobe Mängel an dem Anhänger. Wer sich unentgeltlich einen Pferdeanhänger leiht, tut deshalb gut daran, diesen genau auf Betriebstauglichkeit und sonstige Geeignetheit zu prüfen. Am besten schließen Sie auch einen kurzen Vertrag miteinander ab, in dem steht, dass der Anhänger in technisch einwandfreiem Zustand übergeben und zurückgegeben werden muss.

Als Ausleiher haften Sie natürlich für alle Schäden, die Sie während der Leihzeit anrichten. Ihre Tierhalter-Haftpflicht wird im Schadensfall wahrscheinlich nicht für Sie eintreten. Beinahe alle Versicherer schließen nämlich so genannte Mietsachschäden aus. Dabei handelt es sich um sämtliche gemieteten und gepachteten Gegenstände und Einrichtungen (z.B. Sättel, Boxen), auch Transporter und Anhänger.

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Checkliste Hängerkontrolle

Überprüfen Sie folgende Punkte sowohl vor als auch nach der Fahrt. Haken Sie jeden Punkt einzeln als „in Ordnung“ ab und schreiben Sie, wenn nötig, Anmerkungen dahinter. Der Verleiher unterschreibt Ihnen diese Liste vor der Abfahrt und noch einmal nach der sachgemäßen Zurückgabe des Hängers.

  • Sauberkeit
  • ggf. Einstreu
  • Laderampe
  • Trennwand
  • Stangen
  • Splinte an allen Stangen vorhanden?
  • Anbindevorrichtung
  • Futterraufe / Heunetz
  • Ggf. Sattelschrank
  • Beleuchtung innen
  • Beleuchtung außen
  • Standlicht
  • Blinker
  • Bremslicht
  • Reflektoren
  • Kennzeichenleuchte
  • Reifen (Profil und Luftdruck)
  • Bremsen (Feststellbremse und Auflaufbremse)
  • Deichsel / Anhängemaul
  • Abreißseil
  • Fenster
  • Dach / Plane
  • Türen
  • Außenhaut
  • Kotflügel
  • Unterlegkeile
  • Stützrad
  • TÜV gültig?
  • Sonstige Anmerkungen

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