Urteil gegen Rollkur: Hausfrau wurde verurteilt!

Der angeklagten Pferdebesitzerin wurde vorgeworfen, dass sie sich nicht ausreichend um ihre Pferde gekümmert hatte, als mutmaßlichen Vernachlässigungsgrund gab die Angeklagte private Gründe an, unter anderem einen Umzug in eine neue Wohnung. Laut Anklageschrift wurden die Pferde Al Capone, Django und Poldi in einem Reitstall in Einzelboxen gehalten, ohne Freilauf auf Koppeln oder im Paddock. Die Pferde wurden lediglich einige Male für ein paar Minuten zum Freilaufen in der Reithalle gelassen, darüber hinaus folgten nach Trainingseinheiten unregelmäßige Spaziergänge am Reithalfter.

Ein weiterer Vorwurf als Verletzung des Tierschutzgesetzes war die häufige Anwendung der Rollkur-Hyperflexion. Laut tierärztlicher Begutachtung wurden bei den Pferden massive Muskelverspannungen im Nacken-, Hals- und Rückenbereich diagnostiziert. Das Gericht hörte dazu Zeugen und machte sich durch Videoaufnahmen ein Bild zu den Anschuldigungen. Weiter bemängelte die Richterin übermäßigen Sporeneinsatz, der letztendlich zu offenen Wunden führte. Der Tierarzt der Angeklagten versuchte zu beschönigen: „Bluten tut nicht weh“. Diesem Spruch konterte die Richterin, dass alle hochentwickelten Säugetiere ein Schmerzempfinden haben – Pferde demzufolge auch. In der Urteilsbegründung wurde unter anderem festgehalten, dass der Tierarzt wohl eine seltsame Auffassung seines Berufes habe und sich wohl um einen Rückgang von Aufträgen fürchte.

Zum Schluss des 29-seitigen Urteils wurde festgehalten, dass die Angeklagte sich in der Hauptverhandlung uneinsichtig und auch empört zeigte, allerdings erklärte sie, ihre Trainingsmethoden zu überdenken und eine fachliche Beratung hinzuzuziehen.

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