Pferderecht: Röntgenklassen Einteilung

Werden Pferde verkauft, so ist eine röntgenologische Untersuchung üblich. Dadurch können wichtige Aspekte des Gesundheitszustands des Pferdes festgestellt und dokumentiert werden. Tierärzte stufen die Befunde dabei einheitlich nach einem „Röntgenleitfaden“ in Röntgenklassen ein. Dieser Leitfaden liegt derzeit in der zweiten überarbeiteten Fassung von 2007 vor und beschreibt die häufigsten röntgenologisch feststellbaren knöchernen Veränderungen beim Pferd.

Letztendlich ist der Röntgenleitfaden allerdings nur eine Interpretationshilfe. In Grenzfällen hängt es immer vom Tierarzt ab, in welcher Klasse der Befund eingestuft wird.
Für den Pferdebesitzer kommt es dabei auch oft zu unschönen Überraschungen. Zum Beispiel kann es sein, dass bei der röntgenologischen Untersuchung Befunde festgestellt werden, obwohl das Pferd noch keinerlei klinische Veränderungen zeigt. Die Röntgenklassen geben nämlich lediglich an, mit welcher statistischen Wahrscheinlichkeit klinische Ausfallerscheinungen zukünftig zu erwarten sind. Das bedeutet nicht unbedingt, dass dieser Fall tatsächlich eintreten wird. Selbst bei einer hohen Röntgenklasse besteht die Möglichkeit, dass das Pferd auf Dauer problemlos reitbar ist.

Die Röntgenklassen im Einzelnen

Um den Zustand des Pferdes zu beschreiben, nimmt der Röntgenleitfaden eine Unterteilung in vier Klassen vor. Klasse I beschreibt quasi den in Idealzustand, also ein Pferd, das röntgenologisch ohne besonderen Befund ist bzw. Befunde hat, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden können.

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Die Klasse II beschreibt den „Normzustand“. In diese Klasse fallen Befunde, die gering vom Idealzustand abweichen und bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in nicht vorhersagbarer Zeit mit einer Häufigkeit von unter 3 Prozent geschätzt wird.

Die Klasse III beschreibt den sogenannten „Akzeptanzzustand“. In diese Klasse fallen Befunde, die deutlich von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in einem nicht vorhersagbaren Zeitraum mit einer Häufigkeit von 5 Prozent bis 20 Prozent geschätzt wird.

Die Klasse IV bezeichnet man als „Risikozustand“. In diese Klasse fallen Befunde, die erheblich von der Norm abweichen und bei denen künftige klinische Erscheinungen mit einer Wahrscheinlichkeit über 50 Prozent zu erwarten sind.

Zulässig ist auch eine Einteilung in Zwischenklassen, also die Klasse I bis II, II bis III und III bis IV. Ein gewissenhafter Tierarzt macht damit klar, dass Berufskollegen bei derselben Untersuchung wahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis kämen. Bei einer Einstufung in Zwischenklassen ist vom Tierarzt diese Art der Einstufung schriftlich zu begründen.

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