Die Beschwerde konzentriert sich auf die Praxis der FEI, ihren Reitern eine sogenannte „Exklusivitätsklausel“ aufzuerlegen. Reiter, Pferde und Offizielle, dürfen dadurch sechs Monate vor ihrer Teilnahme an einer FEI-Veranstaltung nicht mehr an Turnieren teilnehmen, die nicht von der FEI genehmigt wurden. Das kommt im großen Springsport praktisch einer Startsperre für Reiter bei Nicht-FEI-Veranstaltungen gleich.
Bereits seit einem Jahr gab es Verhandlungen zwischen der GCT und der FEI wegen eines (noch nicht anerkannten) neuen GCL-Formats, eines „Teamwettbewerbs“, der eigentlich schon ab 2015 ausgeschrieben werden sollte. Durch die Beschwerde soll nun eine einstweilige Verfügung erreicht werden, damit die FEI „abtrünnige“ Sportler nicht mehr bestrafen darf.
GCL-Anwalt Jean Louis-Dupont bezeichnete die Exklusivitätsklausel als „klaren Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht“. GCT-Präsident Jan Tops kommentierte: „Es ist zu bedauern, dass die FEI uns keine Wahl gelassen hat, als rechtlich vorzugehen, wie es bei anderen Sportarten in ähnlichen Situationen vorgekommen ist, um wettbewerbsfeindliche Praktiken zu beenden.“