Equine infektiöse Anämie (EIA)– Auswirkungen für Pferdebestand

1-gesundheit-mboelts-2Meist schleppen importierte Pferde aus Osteuropa und Russland den Virus der Equine Infektiöser Anämie ein. So werden auch in Deutschland immer mal wieder Fälle genmeldet. Nach Informationen des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind im Jahr 2010 mit 19 betroffenen Betrieben in Bayern gehäuft Fälle von EIA aufgetreten. Danach sind 2015  nur drei Fälle registriert, bei denen insgesamt 6 Pferde eingeschläfert werden mussten.

Zeigt ein Pferd die Symptome der Krankheit und/oder wird bei einem Pferd der EIA Erreger mittels Coggins Test, ein Nachweis von Antikörper im Blut, nachgewiesen, so greift automatisch die „Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1326)“, die später durch Artikel 33 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist. Demnach ist die Behandlung eines EIA infizierten Pferdes nicht erlaubt, es muss euthanasiert und unschädlich beseitigt werden. Sofern die Pferde bei der Tierseuchenkasse ordnungsgemäß gemeldet waren, erhalten die Besitzer eine Entschädigung. Zudem wird der betreffende Betrieb oder das Turnier zum Sperrbezirk, einschließlich einem Kilometer Umkreis erklärt.

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Erst wenn alle Pferde in der Restriktionszone in der drei monatigen Sperre wiederholt getestet und dabei negativ sind, darf die Sperrung aufgehoben werden. Getestet werden auch Pferde die vor Ausbruch der Krankheit miteinander Kontakt hatten. Ist einem Pferdehalter bekannt, dass sein Pferd Kontakt mit einem erkrankten Tier hatte, muss er dies dem Verterinäramt melden, da EIA eine anzeigepflichtige Seuche ist. Wird zum Beispiel eine Stute positiv getestet , werden auch alle von dieser Stute geborenen Fohlen überprüft.

Auswirkungen auf gesunde Pferde innerhalb des Sperrbezirks

In den drei Monaten der Quarantäne ist für negativ getestete Pferde und deren Reiter das Leben nicht einfacher. Auch Personen die den Sperrbezirk betreten und verlassen müssen besondere Hygienebestimmungen einhalten. Wenn der Betrieb eine Reithalle hat können die Pferde weiter geritten werden. Aber die Teilnahme an einem Turnier oder ein kleiner Ausritt ins Gelände ist nicht möglich. In manchen Fällen stehen auch Deckhengste zur Zucht auf der Anlage. Auch hier greift die Verordnung voll, und legt praktisch einen Zuchtbetrieb für 3 Monate still.

Gefahr für Pferde außerhalb des Sperrbezirks

Die Tierklinik Schierling in Bayern veröffentlichte in einem Aufklärungsblatt: „Fälle von infektiöser Anämie seien kein Grund zur Panik. Demnach sei das Risiko einer Ansteckung derzeit nicht höher als zu jeder anderen Jahreszeit auch – trotz der immer wieder bekannten Fälle.“ Aufgrund der Tatsache, dass auf Pferdesportveranstaltungen wie Reitturniere viele Tiere zusammen kommen, bergen diese uneingeschränkt ein erhöhtes Infektionsrisiko für Krankheiten wie, z.B. EHV, Influenza etc., und auch für die Equine Infektiöse Anämie.

Risiko eingehen oder nicht

Die Wahrscheinlichkeit dass ein Pferd an EIA erkrankt ist wohl gering, aber was mit dem Pferd bei Erkrankung oder einem positiven Test passiert ist für das Pferd klar, für den Besitzer der 100%ige „worst case“.

Im Gegensatz zu anderen Ländern wie USA gibt es in Deutschland keinen automatischen Coggins Test bei einem Transport des Pferdes. Trotzdem gehen manche Veranstalter von Turnieren dazu über, Coggins Tests für die teilnehmenden Pferde zu verlangen.  Ob ein Besitzer oder Reiter mit seinem Pferd auf ein Turnier in der Gegend von EIA Fällen geht oder nicht, ist ein schwierige Entscheidung. Ob er zudem im Vorfeld einen Coggins Test macht, mit der Gefahr, dass das Pferd Träger des Virus ist, ohne jemals Symptome gezeigt zu haben, ist eine noch schwerere Entscheidung.

Weitere Informationen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/blutarmv_2010/gesamt.pdf

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