Änderung der Kennzeichnungspflicht von Reitpferden in Mönchengladbach: Befreiung gilt nur noch auf eigenem Grundstück

Sobald in der freien Landschaft, auf privaten und öffentlichen Straßen und Wegen sowie im Wald auf den dort besonders gekennzeichneten Reitwegen geritten wird, müssen die Pferde immer mit einem gut sichtbaren Reiterkennzeichen ausgestattet sein.

Grund der Änderung ist eine Entscheidung des Petitionsausschusses im Landtag.
 

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