Stammt das Fohlen von einem Junghengst ohne Leistungsprüfung ab und kann dieser Hengst auch später aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keine Leistungsprüfung ablegen, gibt es für das Fohlen nur eine Geburtsbescheinigung („weiße“ Papiere).
Theo Leuchten, Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht, erläutert: „Wir appellieren seit langem sehr eindringlich an die Züchter, nur geprüfte Hengste zu nutzen. Jeder Züchter sollte die Chance wahrnehmen, so viele Informationen über einen Hengst zu sammeln wie möglich. Wer aber weiterhin von Junghengsten ohne Veranlagungsprüfung decken lässt, muss sich des Risikos bewusst sein, keinen Abstammungsnachweis zu erhalten.“
Nicht nur die Züchter, auch die Zuchtverbände, Hengsthalter und Gestüte sind gefragt: Leuchten fordert sie auf, junge, noch nicht geprüfte Hengste im Sinne des Züchterschutzes in den Hengstverteilungsplänen, den Hengstprospekten, auf den Internet-Seiten oder bei den Hengstschauen entsprechend kenntlich zu machen.