Pferdefutter: Zusammensetzung erkennen und besser beurteilen!

Bei der Deklaration von Futtermitteln werden den Herstellern viele Freiheiten eingeräumt. Umso wichtiger ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten zu kennen und zu verstehen, denn nur so lassen sich Futtermittel korrekt vergleichen.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Neben zahlreichen anderen Rechtstexten wird die Kennzeichnung von Futtermitteln auf europäischer Ebene, insbesondere in der sogenannten Futtermittelverkehrsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 767/2009), geregelt. Die Futtermittelzusatzstoffverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003) hingegen regelt die Verwendung von Zusatzstoffen in der Tierernährung. Darüber hinaus greifen auf nationaler Ebene noch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die Futtermittelverordnung. Die Lektüre der genannten Rechtstexte ist zwar recht trocken, aber dennoch für jeden Pferdebesitzer empfehlenswert – dies gilt insbesondere für die Futtermittelverkehrsverordnung.

Was wird auf dem Etikett gekennzeichnet?

·         Die Futtermittelart (z.B. Einzel-, Allein-, Ergänzungs- oder Mineralfuttermittel)

·         Die Tierkategorie oder Tierart für die das Futter bestimmt ist

·         Die Inhaltsstoffe/analytischen Bestandteile (obligate prozentuale Angabe)

·         Die Zusammensetzung (in absteigender Reihenfolge nach dem Gewichtsanteil im

  Futtermittel)

·         Die kennzeichnungspflichtigen (!) Zusatzstoffe (z.B. Spurenelemente)

·         Name und Anschrift des für die Kennzeichnung Verantwortlichen (Hersteller bzw.

  importierender Futtermittelunternehmer)

·         Die Kennnummer der Partie oder des Loses

·         Die Nettomasse bzw. das Nettovolumen

·         Das Mindesthaltbarkeitsdatum

·         Fütterungshinweise bzw. Hinweise für die sachgerechte Verwendung

Wo liegt der Unterschied zwischen „Inhaltsstoffen“ und „Zusatzstoffen“?

Bei den Inhaltsstoffen (auch analytische Bestandteile genannt) werden Nährstoffe mit gleichen Eigenschaften in entsprechenden Gruppen zusammengefasst. Dies sind namentlich Rohprotein, Rohfaser, Rohfett und Rohasche. Die Einteilung in die jeweilige Stoffgruppe erfolgt analytisch auf Basis der sogenannten Weender Analyse. Je nach Futtermittelart müssen beispielsweise auch (nur) Natrium, Calcium, Phosphor, Magnesium und der Feuchtegehalt gekennzeichnet werden. Eine prozentuale Angabe der analytischen Bestandteile (Inhaltsstoffe) ist für die Hersteller verpflichtend vorgeschrieben.

[relatedposts type=’manu‘ ids=’5845,1117,1022,5605,12785′]

Ergänzend dazu kann der Energiegehalt freiwillig angegeben werden. Der Anteil an Kohlenhydraten (verborgen in den sogenannten Stickstoff-freien Extraktstoffen – NfE) muss hingegen nicht deklariert werden, sondern kann rechnerisch ermittelt werden. Mehr über die Weender-Analyse und die Inhaltsstoffe erfahren Sie im Artikel: „Pferdefutter: Inhaltsstoffe verstehen“.

Zusatzstoffe hingegen werden Futtermitteln bewusst beigemischt um bestimmte Funktionen zu erfüllen, beispielsweise, um den Nährstoffbedarf zu decken oder um die Beschaffenheit des Futtermittels positiv zu beeinflussen. Laut Futtermittelzusatzstoffverordnung unterscheidet man zwischen ernährungsphysiologischen (z.B. Vitamine, Spurenelemente), zootechnischen (z.B. Verdaulichkeitsförderer), sensorischen (Farb- und Aromastoffe) und technologischen Zusatzstoffen (z.B. Konservierungsmittel).

[adrotate banner=“136″]

 

Jedoch müssen lediglich die Zusatzstoffe, für die im Rahmen der Zulassung Höchstmengen festgelegt wurden, sowie zootechnische Zusatzstoffe gekennzeichnet werden! Zusatzstoffe, für die keine Höchstgehalte festgelegt wurden, unterliegen demnach nicht der Kennzeichnungspflicht, können aber dennoch in dem entsprechenden Futter enthalten sein.

Im Falle einer Kennzeichnungspflicht werden die Zusatzstoffe je Kilogramm (kg) Futter angegeben, wobei je nach zugesetzter Menge unterschiedliche Angaben (wie beispielsweise IE=Internationale Einheiten, mg=Milligramm oder µg=mcg=Mikrogramm) genutzt werden. Zusatzstoffe ohne festgelegte Höchstgehalte können freiwillig angegeben werden.

[adrotate banner=“94″]

Was kann man aus der „Zusammensetzung“ ablesen?

Die Zusammensetzung kann man mit einer Zutatenliste vergleichen. Hier werden in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile die verwendeten Einzelfuttermittel (= Zutaten) deklariert. Die zuerst gelistete Zutat macht dabei den größten Anteil am Futter aus. Die genau verwendeten Mengen der jeweiligen Zutat müssen aber nicht (!) gekennzeichnet werden. Wird eine bestimmte Zutat allerdings auf der Verpackung besonders ausgelobt, beispielsweise in der Abbildung oder im Text, so muss über das Vorhandensein dieser Zutat auch eine zusätzliche prozentuale Angabe gemacht werden.

Doch was bedeuten nun die einzelnen Zutaten genau? Wenn man die Deklaration eines Futtermittels genauer betrachtet, stolpert man immer wieder über Begriffe wie „Rübenmelasseschnitzel“, „Kokos-Extraktionsschrot“ oder „Weizenkleber“. Leider wird in der Futtermittelindustrie mit verschiedenen – teils kryptischen – Begriffen gearbeitet, deren Entschlüsselung mitunter äußerst kompliziert ist. Abhilfe schafft hier der Katalog der Einzelfuttermittel, welcher mit der Verordnung (EG) Nr. 68/2013 aktualisiert wurde. Hier sind wichtige Begriffe entsprechend ihrer Marktbedeutung beschrieben, was das Verständnis über die verwendeten Zutaten erleichtert.

Wie kann man ein Futtermittel beurteilen?

Soll anhand der Deklaration entschieden werden, ob das Futter für das eigene Pferd geeignet ist, sind vor allem die Art des Futtermittels, die Inhaltsstoffe, die ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe sowie die verwendeten Zutaten relevant. Leider kann man hier keine pauschalen Empfehlungen geben da jedes Pferd – abhängig von Alter, Rasse, Haltungsbedingung, Aktivität und Gesundheitszustand – individuelle Bedürfnisse aufweist. Ein maßvoller Einsatz, vor allem von Ergänzungsfuttermitteln, ist jedoch in jedem Fall angebracht.

Um herauszufinden, welches Futter für das eigene Pferd geeignet ist, muss der individuelle Nährstoffbedarf jeweils ermittelt werden. Anschließend kann anhand der Deklaration überprüft werden, mit welchen Futtermitteln die Bedürfnisse des jeweiligen Pferdes abgedeckt werden können. Hierfür – und gerade bei Diätfuttermitteln, die einen besonderen Ernährungszweck erfüllen sollen – empfiehlt sich einschlägige Literatur oder professionelle Hilfe. Fachlich versierte Ansprechpartner findet man beispielsweise in den entsprechenden Instituten der veterinärmedizinischen Universitäten oder bei niedergelassenen Tierärzten, welche sich auf das Thema Ernährung spezialisiert haben.