Pferdebetrieb mit Verstand versichern

Auch noch so kleine Pferdeställe sind genauer betrachtet oft wirtschaftliche Betriebe. Sie dienen der Deckung des menschlichen Bedarfs an Produkten und Dienstleistungen – darunter fällt bei einem Pferdebetrieb auch Reitunterricht, die Versorgung eingestellter Privatpferde oder die Heuwerbung. Bei bestimmten Berufsgruppen macht der Gesetzgeber den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar zur Bedingung für die Zulassung, etwa bei Rechtsanwälten oder freiberuflich tätigen Tierärzten. Anderen Betrieben ist es freigestellt, ob sie sich über eine Versicherung absichern oder nicht. Aber: im Falle eines Falles haftet man für Schäden, ob man versichert ist oder nicht. Bei Pferdebetrieben ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung deshalb immer ratsam, ob es sich um ein großes Gestüt oder einen privaten Pensionsstall handelt.

Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?

Mit dieser Versicherung sind Schäden abgedeckt, die aus dem betrieblichen Ablauf entstanden sind und für die der Betreiber oder Inhaber haftet. Erfahrungsgemäß kommt es besonders an in Obhut genommenen Pensionspferden zu Schäden, aber auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Bereiters oder Reitlehrers, bei Veranstaltungen, beim Weidegang oder durch Unfälle. Fällt etwa in einem Pensionsstall ein Pferde-Einsteller durch eine offene, nicht richtig gesicherte Luke und zieht sich eine schwere Rückgratverletzung mit gebrochenen Wirbeln zu, sind die Folgekosten dieses Unfalls immens. Es werden nicht nur Schmerzensgeld und Behandlungskosten anfallen, sondern auch u.U. Umschulungsmaßnahmen und Umbauten in dessen Wohnung erforderlich werden. Eventuelle lebenslange Rentenansprüche können darüber hinaus auf den Betrieb, bzw. den Betreiber zukommen. Nur eine gute Versicherung mit hoher Deckungssumme kann auch Kosten in Millionenhöhe abdecken – eine Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb auch ein wichtiger Grundpfeiler der Existenzsicherung!

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Wie gut der Betrieb versichert ist, wird beim Abschluss bestimmt

Pferdebetriebe sind ganz unterschiedlich konzipiert, entsprechend individuell müssen die notwendigen Versicherungen zugeschnitten sein. Es gilt zu prüfen, welche Risiken abzudecken sind. So müssen etwa Zuwege und Parkplätze instand gehalten werden, ein anderer Betrieb unterhält neben den Stallungen auch Schulungsräume für Fortbildungen und Wohnräume für Reiterferien, einen Maschinenpark für die Bewirtschaftung der Anlage, für die Produktion eigener Futtermittel und der Weidepflege , es sind Schulpferde, Pensionspferde und eigene Zuchtpferde aufgestallt – hier behält nur der Versicherungsfachmann den Überblick. Wie komplex diese individuellen Zuschnitte sind, erfasst der Interessent spätestens beim Ausfüllen eines Risikofragebogens, mit dem eine Versicherung die Grunddaten erhebt.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden schuldhaft verursacht – sei es aus Fahrlässigkeit, sei es mit Vorsatz – haftet dafür. In der Pferdebranche muss bezüglich der Pferdehaltung aber streng unterschieden werden, ob ein Pferd als „Luxustier“ gehalten wird, dann nämlich haftet der Halter auch ohne Verschulden, oder ob es ein „Erwerbstier“ ist, wie es für die Zuchtpferde eines Gestütes oder die Schulpferde eines Lehrbetriebes gilt. Hier haftet der Halter nur bei schuldhaft verursachten Schäden, wobei die Beweislast, dass nicht schuldhaft gehandelt wurde, beim Tierhalter liegt.
Auch gut zu wissen: Haftbar sind nicht nur „natürliche“, sondern auch „juristische“ Personen, also etwa Reitvereine. Vereine werden beispielsweise in die Pflicht genommen, wenn es im Rahmen von Veranstaltungen zu Schäden kommt. Dies kann z.B, ein Lehrgang, ein Turnier oder ein Fest sein. Kommt der Verein seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, weil etwa eine Baugrube am Rand des Parkplatzes nicht abgesichert wurde und in der Dunkelheit ein Auto samt Hänger und Pferd deshalb verunfallte, kann er haftbar gemacht werden.  Oder kommt es im Zusammenhang mit der Organisation zu einem Verschulden , beispielsweise weil Reitunterricht durch eine unqualifizierte Person erteilt wurde, haftet ebenfalls der Verein.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung für Pferdebetriebe?

Wie bei anderen Versicherungen auch, hängen die Kosten vor allem von folgenden  Faktoren ab:

  • Wie hoch sind die Deckungssummen? Höhere Deckungssummen erfordern einen höheren Versicherungsbeitrag, aber auch ein Plus an Sicherheit.
  • Welche Schäden werden abgedeckt? Je umfassender die Versicherung und je größer das jeweilige Risiko, desto höher der Versicherungsbeitrag.
  • Wie sind die Zahlungsmodalitäten und welche Versicherungen werden bei einer Gesellschaft abgeschlossen (Pauschalen/Paketangebote/Kompakttarife)? Meist liegen die Beiträge niedriger, wenn jährlich statt monatlich bezahlt wird und mit vielen Versicherern lassen sich günstige und trotzdem individuell zugeschnittene „Paketlösungen“ erarbeiten.
  • Was ist beitragsfrei mitversichert (also: Wofür erübrigt sich der Abschluss einer weiteren Versicherung?)? So können etwa nicht gerittene Pferde (Fohlen, Jungpferde) möglicherweise ebenfalls abgedeckt sein. Oder: Was ist ab einer bestimmten Beitragshöhe beitragsfrei mitversichert (also: Was fällt ebenfalls automatisch unter den Schutz der Versicherung, wenn die jährlichen Beiträge eine bestimmte Höhe überschreiten (etwa die Hofhunde oder das Reiterstübchen)?

Das Motto der Uelzener Versicherungen, dem Spezialisten in der Pferdebranche, fasst es treffend zusammen: „Mit Begeisterung den Betrieb führen. Mit Verstand absichern“.  Herr Bredenschey, Abteilungsdirektor im Bereich Haftpflichtversicherungen ergänzt: „Eine sorgfältige Risikoanalyse und eine ausreichende Deckungssumme, damit ist jeder Betrieb auch bei einem Großschaden bestens abgesichert“. Die richtige Betriebshaftpflicht schützt die Inhaber oder Betreiber eines Pferdebetriebes im Ernstfall tatsächlich vor dem finanziellen Ruin und sichert so angesichts der möglichen, immensen Schadenssummen ganze Existenzen ab.

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