Nur vier Monate Haft auf Bewährung für Pferdeschänder

Der geständige Täter gab zu, dass er vier Stuten mit Stöcken und Ästen penetriert habe, wehrte sich aber gegen den Vorwurf, für weitere Fälle im südbadischen Raum verantwortlich zu sein, wo Pferde mit Messerstichen verletzt wurden. Das Gericht verurteilte den LKW-Fahrer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu vier Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung.

Der Täter hatte aushilfsweise als Stallknecht auf einem Hof gearbeitet und war durch eine Stallkamera überführt worden, als er sich an den Pferden verging. Im Zuge der Vernehmung hatte die Polizei tierpornografisches Material im Haus des Mannes gefunden. Bei den betroffenen Stuten wurden schmerzhafte Verletzungen festgestellt.

Laut einem Bericht auf Baden-Online sagte der Verteidiger des Pferdeschänders vor Gericht: „Der Angeklagte ist kein Sadist, sondern ein einfach gestrickter Mann, der nicht nach außen kommunizieren kann – ein  armer Mensch“. Statt sich für Frauen zu interessieren, habe er sich für Pferde interessiert. 

Zahlreiche Pferdebesitzer sind nun verärgert über die geringe Strafe, die über den Täter verhängt wurde. Sie befürchten, das Strafmaß könne andere mutmaßliche Täter ermutigen, ihre Neigungen ebenfals auszuleben.

 

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