Die reiterlichen Prüfungsteile können auf allen Gangpferderassen absolviert werden, und von denen gibt es in Deutschland ja einige. Die meisten Auszubildenden kommen jedoch aus dem Islandpferdebereich. Wie die IPZV mitteilt, erkennt sie die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin Spezialreitweisen Gangreiten als adäquate Ausbildung zum Trainer C an. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prüfung auf Islandpferden abgelegt wurde.
Zu den speziellen Aufgabengebieten des Pferdewirtes mit Fachrichtung „Spezialreitweisen“ gehören unter anderem die Beurteilung der Pferde in der Reitweise, die Ausbildung darin, die Arbeit mit Reitschülern sowie die Wettbewerbsvorbereitung des Gangpferdes und dessen Einsatz in Prüfungen. Inhaltlich lernen die Auszubildenden alles über Pferdehaltung und -gesundheit (20% Gewichtung), Ausbildung der Pferde (20% der Lehrinhalte), Ausbildung und Beratung von Reitern und Reiterinnen (20%) sowie die Planung und Organisation art- und tierschutzgerechter Haltung, betrieblicher Abläufe und von Lehrgängen und Veranstaltungen (30%). Zu 10% besteht die Ausbildung aus Wirtschafts- und Sozialkunde.