Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn:
- Das Zugfahrzeug über ABS verfügt
- Der (Pferde-)Anhänger für die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet ist, und eine Auflaufbremse hat.
- Eine 100er-Plakette mit amtlichem Siegel muss gut sichtbar an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
- Die zulässige Masse des Anhängers muss im Verhältnis zu Leermasse, Gesamtmasse sowie zulässiger Anhängelast des Zugfahrzeugs eine Reihe von Kriterien erfüllen.
- Die Anhänger-Reifen entsprechen mindestens dem Geschwindigkeitsindex L, das heißt, sie dürfen bis zu 120 km/h gefahren werden.
- Die Anhänger-Reifen haben für die Geschwindigkeit von 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex.
- Die Anhänger-Reifen sind nicht älter als sechs Jahre.
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Welche Reifen brauche ich?
Das Reifenalter lässt sich an einer Kennung auf der Reifenflanke ablesen: Eine umrandete vierstellige Zahlenfolge benennt Kalenderwoche und Jahr der Fertigung. Wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gewünscht ist, müssen die Reifen auf jeden Fall gewechselt werden, sobald diese länger als sechs Jahre zurückliegt.
Doch selbst wer nicht schneller als 80 km/h fahren möchte, sollte dies beherzigen, denn: Das ohnehin durch die ungewohnte Reisesituation gestresste Pferd spürt in seiner stehenden Haltung jede kleinste Unebenheit. Zudem muss es ständig das Fahrzeugschwanken ausbalancieren. Ein komfortabler Reifen mit ausgeprägtem Profil erleichtert dem Tier diese Aufgabe enorm. Am besten geeignet sind Transporterreifen, die auf ein größeres Gewicht optimiert sind. Hohe Ausgaben müssen jedoch dennoch nicht gefürchtet werden, denn auch für Transporter finden sich hochwertige Reifen zu annehmbaren Preisen.
Sind die Reifen noch nicht über ihr „Verfallsdatum“ hinaus, sollte vor Reisebeginn die Profiltiefe geprüft und der Luftdruck gemessen werden. Gerade bei starker Beladung ist ein etwas höherer Reifendruck zu empfehlen, um das schwere Gewicht besser zu tragen.
Wieviel Gewicht darf der Anhänger überhaupt haben?
Zuallererst muss jedoch ein passender Anhänger gewählt werden. Drei Zahlen, die den Spezifikationen des Zugfahrzeugs entnommen werden können, spielen bei der Berechnung des maximalen Anhängergewichts eine Rolle:
- Das zulässige Gesamtgewicht (also Zugfahrzeug, Anhänger und Ladung)
- Die zulässige Masse oder das Leergewicht des Fahrzeugs
- Anhängelast
Die niedrigste dieser drei Zahlen begrenzt das Anhängergewicht. Von dem maximalen Anhängergewicht muss natürlich noch das Gewicht des Pferdes oder der Pferde abgezogen werden. So ergibt sich das Leergewicht, das der Anhänger höchstens haben darf.
Ist ein geeigneter Anhänger gefunden, mit guten Reifen versehen und durch Streu, Heunetz und ähnliche Maßnahmen auf den besonderen Fahrgast vorbereitet, kann die Reise endlich losgehen.