Große Pferdetransporter: Niemals ohne Kontrollgerät fahren!

Friedrich Johannsmann vom Verband deutscher Pferdetransporteure (VdP) sagt, es sei „ein weit verbreiteter Irrtum, Pferdetransporter könnten ohne Benutzung eines Kontrollgerätes gefahren werden. Hier gilt für jeden LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht: die Nutzung eines Kontrollgerätes ist Pflicht. Das betrifft auch Pferdetransporter mit Wohnabteil“. 
Johannsmann nennt ein Beispiel, bei dem eine tschechische Turnier-Reiterin mit ihrem Transporter in Frankreich von der Polizei gestoppt wurde. Neben dem fehlenden Kontrollgerät waren auch andere Vorschriften nicht eingehalten worden. Die Strafanzeige belief sich am Ende auf 18.000 Euro.

Keine Probleme und Überraschungen sind zu erwarten, wenn das Fahrzeug mit der EU-Bescheinigung  „Typ 2“ zertifiziert ist. Voraussetzungen hierfür sind, dass im LKW ein Kontrollgerät eingebaut ist, sowie ein Temperaturfühler und entsprechender Lüfter vorhanden sind. Überdies soll dem Vierbeiner ein 1,75 Quadratmeter großer Stellraum zur Verfügung stehen, wo jederzeit eine Einzelversorgung möglich ist.  

Noch ein Tipp: Wenn private Pferdebeförderer ihr Transportfahrzeuges von einer anderen Person fahren lassen, so ist das eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Gerade größere Stallbesitzer, deren Transporter mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben, können schnell in Schwierigkeiten kommen, denn hier gilt: Lenkzeit ist Arbeitszeit. Grundsätzlich fallen Transporte für Dritte (über 3,5 Tonnen) in den Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs.
 

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