Achtung Reitvereine: Kein Versicherungsschutz für reitende Vorstandsmitglieder

Dass ein Vorstandsmitglied die vereinseigenen Pferde reitet, erscheint eigentlich ganz normal und ungefährlich. Immerhin haben die Pferde ja einen Versicherungsschutz und die Tierhalterhaftpflicht haftet bei einem Unfall. Oder nicht? Rechtsanwalt Stephan Pahl klärt auf, warum Vereine im Zweifelsfall ohne Versicherungsschutz dastehen.