Tierarzt oder Verkäufer: Wer haftet bei fehlerhafter Ankaufsuntersuchung?
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Pferd, das seine Ankaufsuntersuchung ohne negativen Befund überstanden hat. Zu Hause stellen Sie aber fest, dass das teure Tier unter Kissing Spines im fortgeschrittenen Stadium leidet. Der Verkäufer weigert sich, das Pferd zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Wen verklagen Sie nun – den Verkäufer selbst oder den Tierarzt, der die Ankaufsuntersuchung nicht korrekt durchgeführt hat? Rechtsanwalt Stephan Pahl weiß die Antwort.