Quarter Horses: DQHA Hengstkörung und Leistungsprüfung am 24. Oktober

Die Körung dient der Einschätzung des genetischen Potentials des zukünftigen Vatertieres hinsichtlich seiner Gesundheit, Langlebigkeit und seiner Reiteigenschaften (Exterieurbeurteilung). Um dies möglichst optimal und objektiv vorzunehmen, veranstaltet die DQHA ihre Körung am Züchterwochenende der Q-Shows in Aachen, da dort neben dem interessierten Publikum auch die Bodenverhältnisse, die Möglichkeit das Pferd auf den Start vorzubereiten und die Nutzungsmöglichkeiten von Halle und mehreren Außenplätzen sowie das Anmieten einer Box vorhanden sind.

Um die Exterieurbeurteilung möglichst objektiv und facettenreich zu gestalten, lädt die DQHA jährlich wechselnde Richter ein, um die DQHA Zuchtrichter bei der Notenfindung durch ihre Fachkompetenz zu unterstützen.

Die Zuchtrichterkommission besteht am 24. Oktober 2014 voraussichtlich aus:
Markus Rensing (DQHA Zuchtobmann)
Kirsten Bär (DQHA Zuchtrichterin)
Dr. Bärbel Klein (Tierärztin)
Sascha Ludwig (AQHA Richter und Trainer)
Johannes Orgeldinger (AQHA Past President, DQHA Hall of Famer)

Gesundheit, Langlebigkeit und Reiteigenschaften der American Quarter Horses sind für eine Zukunft des Hengstes und auch seiner Nachzucht von elementarer Bedeutung, sodass jeder Hengsthalter auf eine Körung seines Pferdes nicht verzichten sollte.

Bei einer Gesamtnote von ≥ 7,5 (wobei keine Einzelnote unter 7,0 liegen darf) in der Exterieurbeurteilung ist der Hengst gekört und gleichzeitig im Hengstbuch I der DQHA eingetragen. Um in diesem Zeit seines Lebens zu verbleiben, muss der Hengst bis zum vollendeten 7. Lebensjahr seine Eignung als Reitpferd nachgewiesen haben. Dies geschieht durch eine bestandene Leistungsprüfung:

Mit den seit 2014 umgesetzten Pattern der Schwerpunkte Reining oder All Around kann jedes Tier im Anschluss an die Körung zudem unter dem Sattel durch einen Zuchtrichter und einen AQHA Richter in der Leistungsprüfung beurteilt werden.

Die Eintragung in das Zuchtbuch der DQHA sichert dem Züchter zudem den tierzuchtrechtlichen Rahmen, um den Hengst im Deckeinsatz einzusetzen.

Jeder vorgestellte Hengst wird zudem im digitalen Hengstbuch der DQHA veröffentlich. Hier hat jeder Hengstbesitzer zudem die Möglichkeit mit den individuellen Eigenschaften oder den sportlichen Leistungen, sowie Bildern für seinen Hengst zu werben.

Nennschluss ist 10 Tage vor der Veranstaltung.
Die Nennunterlagen können online auf der Internetseite der DQHA abgerufen werden.
 

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