Im Jahre 2011 wurde vom Bundestag das Versandhandelsverbot für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel gelockert. Es betrifft Arzneimittel, die nicht für Tiere bestimmt sind, die zur Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Um einer unkontrollierten Selbstmedikation vorzubeugen, muss das Rezept vom behandelnden Tierarzt ausgestellt worden sein. Der Pferdehalter darf nun also auch rezeptpflichtige Medikamente im Internet kaufen. Begrüßt wurde das neue Gesetz vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) als wichtiger Schritt zur besseren Verbraucherorientierung. Der Verbraucher erhält mehr Wahlfreiheit und die Möglichkeit, Medikamente preiswert einzukaufen.
Risiken des Einkaufs
Allerdings besteht beim Kauf im Internet auch das Risiko, unbemerkt schadhafte oder wirkungslose Mittel zu erwerben. Besonders bei Anbietern, die Medikamente zu extremen Tiefstpreisen anbieten, sollte man misstrauisch sein. Denn es gibt kaum eine Kontrolle, ob die Arzneimittel durch unsachgemäße Lagerung, falschen Transport oder Ablauf des Verfallsdatums wirkungslos geworden sind. Auch lockt die Anonymität im Internet Betrüger an, die Medikamente falsch deklarieren oder mit nutzlosen Wirkstoffen versehen. Unseriöse Händler bieten mitunter nicht zugelassene Arzneimittel an, die gefährliche Nebenwirkungen haben können. Vorsicht geboten ist auch, wenn Medikamente ohne Verpackung angeboten werden, oder letztere anders aussieht als gewohnt; ebenso wenn Beipackzettel in fremder Sprache oder nicht vorhanden sind.
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Ob ein Rezept für das bestellte Medikament tatsächlich vom behandelnden Tierarzt ausgestellt wurde, lässt sich nur selten überprüfen. Fehlt aber die notwendige Beratung und der Pferdehalter verabreicht die Mittel nach eigenem Ermessen, besteht ebenfalls das Risiko von gefährlichen Nebenwirkungen. Besonders besorgniserregend ist der Umgang mit Wurmpräparaten. Unterdosierung, der falsche Entwurmungstermin, oder unpassende Wirkstoffe, haben bei einigen Wurmarten bereits zu Resistenzbildungen geführt. Bei schwerwiegenden Erkrankungen ist es notwendig, das Pferd sorgfältig vom Tierarzt untersuchen zu lassen und Medikamentenkauf und -eingabe mit ihm abzusprechen.
Was beim Kauf im Internet zu beachten ist
Vorteile bietet das neue Gesetz für die Besitzer von chronisch kranken Pferden (Hufrehe, Cushing u.a.), die regelmäßig Medikamente benötigen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass beim Kauf von Arzneimitteln in Versandapotheken etwa 30 bis 60 Prozent gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung eingespart werden können. Da die Internetapotheken meist große Mengen einkaufen, können sie die Preise entsprechend niedrig kalkulieren; außerdem entfällt die in Deutschland vorgeschriebene Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente auf dem europäischen Markt.
Beim Kauf im Internet sollte beachtet werden, dass die Apotheke ihren Sitz in der EU hat. Die Homepage muss ein Impressum aufweisen, das Informationen über Herkunftsland, Adresse, Telefon, allgemeine Geschäftsbedingungen und Angaben über die zuständige Aufsichtsbehörde enthalten sollte. Gute Sicherheit bieten Apotheken mit dem Logo des Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI/Versandapothekenregister). Beim Bestellen ist es wichtig, persönliche Daten nur über eine sichere SSL-Verschlüsselung zu senden.
Originalverpackug mit deutschem Beipackzettel
Seriöse Versandapotheken bieten oft ein Beratungstelefon oder weisen den Käufer darauf hin, falls Präparate bestellt werden, die nicht gleichzeitig verabreicht werden dürfen. Die Medikamente müssen in einer verschlossenen Originalverpackung sein, mit deutschem Beipackzettel und gut lesbarem Verfalls- und Herstellungsdatum.
Berät sich der Pferdehalter vorab mit seinem Tierarzt, bleibt festzuhalten: Versandapotheken können den Einkauf erleichtern, Zeit und Kosten sparen, sofern das Arzneimittel, dessen Wirkung und Dosierung bekannt sind. Wird jedoch ein Mittel gesucht, zur Linderung unbekannter Symptome, sollte immer ein fachkundiger Therapeut hinzugezogen werden.