Pferdegerecht, auffällig oder nicht pferdegerecht – Beurteilung schon auf dem Abreiteplatz

Thies Kaspareit, Leiter der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, erläutert: „Die Frage, ob pferdegerecht oder nicht pferdegerecht, lässt sich nur im Ausnahmefall anhand eines Kriteriums festmachen. Eine enge Kopf-Hals-Haltung allein ist kein Indiz für inakzeptables Reiten. Das Pferd muss als Ganzes, also Bewegungsablauf, Rückentätigkeit, Maultätigkeit, Augenausdruck, Schweifhaltung, Ohrenspiel, Atmung und schließlich Einwirkung des Reiters, betrachtet werden.“

So erarbeitete das Expertengremium einen umfangreichen Kriterienkatalog, der nicht nur den Richtern auf dem Vorbereitungsplatz, sondern auch allen Reitern, Trainern und der Öffentlichkeit die Beurteilung von Reiter und Pferd leichter machen soll. Ein von der FN erstellter gut zehnminütiger Lehrfilm ergänzt die Theorie. Der Kriterienkatalog unterteilt in „pferdegerecht“, „auffällig“ und „nicht pferdegerecht“ und berücksichtigt alle sichtbaren Merkmale von der Art des Reitens bis hin beispielsweise zu Kopf-Hals-Haltung, Ohrenspiel oder Schweifhaltung. Bei pferdegerechtem Reiten hat der Richter naturgemäß keinen Handlungsbedarf, benimmt sich ein Reiter hingegen „auffällig“, muss der Richter ihn einer Verlaufskontrolle unterziehen und gegebenenfalls ansprechen oder gar verwarnen. Ein „nicht pferdegerechtes“ Reiten macht sofortiges Handeln erforderlich. Dies kann zunächst ein klärendes Gespräch oder eine deutliche Ermahnung des Reiters sein, kann aber auch bei fortgesetztem Fehlverhalten über eine Verwarnung (gelbe Karte) bis hin zum Ausschluss von der Prüfung (rote Karte) führen. Diese Vorgehensweise soll für alle Pferdesportdisziplinen gelten und nicht auf die Dressur beschränkt sein.

Thies Kaspareit betont: „Der Kriterienkatalog dient als Orientierung und Argumentationshilfe und keinesfalls als abzuarbeitende Checkliste. Generell ist der Richter auf dem Vorbereitungsplatz mit seinem Sachverstand und seiner Erfahrung gefragt.“ Dies gelte insbesondere in dem in der Realität ja immer wieder vorkommenden fließenden Übergang von „pferdegerecht“ zu „auffällig“. „Ein versierter Richter erkennt, ob ein noch unerfahrener Reiter oder ein junges Pferd überfordert sind oder beispielsweise die Nervosität des Reiters vor der Prüfung zu einem falschen Umgang mit dem Pferd führt. In solchen Situationen sollte der Richter den Reiter freundlich und mit angemessener Sensibilität ansprechen und gegebenenfalls ermahnen“, erklärt der FN-Ausbildungschef.

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