Verkauftes Pferd stirbt an Herzfehler, Verkäufer muss trotz Haftungsausschluss zahlen

Nimmt man sich in einem Pferdekaufvertrag von der Haftung aus, so ist das keine Garantie dafür, dass die entsprechende Klausel im Streitfall vor Gericht anerkannt wird. Rechtsanwältin und Notarin Susanne Güldenpfennig-Hinrichs über einen aktuellen Fall, der klar macht: Wer ein krankes Pferd verkauft, sollte sich nicht auf die Kraft der Worte verlassen.